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In Bezug auf die Risikobeurteilung ist es am einfachsten, die gesamte Maschine zu verschutzen, oder?

Nein, so einfach ist es nicht.

Sie müssen als Hersteller dafür Sorge tragen, dass der Betreiber die Schutzeinrichtung nicht umgeht.

Dazu ist es Ihre erste Pflicht, keine unsinnigen Schutzeinrichtungen anzubringen. Schutzeinrichtungen dürfen den Betreiber nicht so stark im Produktionsprozess oder bei anderen regelmäßigen Arbeiten an der Maschine behindern, dass damit zu rechnen ist, dass er die Schutzhaube abbauen wird.

Maschine unter der Schutzhaube.jpg

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