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Ist das eine Maschine oder eine Anlage?

Die Maschinenrichtlinie sagt:

„Maschine“
— eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind ...

Da es für die Anwendung der Maschinenrichtlinie entscheidend ist, ob das Vorliegende eine Maschine oder eine Anlage (bestehend aus mehreren Maschinen) ist, gibt es hierzu ein Interpretationspapier (siehe unten).

Es handelt sich dann um eine Maschine, wenn ein produktionstechnischer und ein sicherheitstechnischer Zusammenhang besteht.

"Die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind."

Da die Funktion der Maschine mehr oder weniger komplex sein kann, besteht hier Gestaltungsspielraum.

Im

Interpretationspapier zum Thema „Gesamtheit von Maschinen“
Bek. des BMAS vom 5.5.2011 – IIIb5‐39607‐3

ist außerdem geregelt, dass ein gemeinsamer Not-Halt-Kreis als einzige Verbindung zwischen mehreren Maschinen nicht ausreicht, um aus einer Anlage eine Maschine im Sinne der MRL zu machen.

Die MRL kennt keine Anlage im umgangssprachlichen Sinne. Sie kennt "Maschine" oder "Gesamtheit von Maschinen" als "Maschine". Im Gegensatz dazu steht eine "Verkettung von Einzelmaschinen" - umgangssprachlich (und in diesem Artikel) als Anlage bezeichnet.

Bei den meisten Maschinen, die ich betreut habe, konnte man deshalb auf folgendem Weg entscheiden:

Eine Maschine sollte eine übergeordnete Steuerung haben. Alles was Sie von Ihrem Hauptsteuerpult aus bedienen können, gehört im Allgemeinen zu einer Maschine.

Im Umkehrschluss hat eine Anlage, die aus mehreren Maschinen besteht, mehrere Steuerpulte ohne eine übergeordnete Steuerung zu besitzen.

Meist ist es sinnvoll, die Not-Halt-Kreise in der selben Art aufzubauen.

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