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AutorenbildHeike Birn

Welchen Abstand darf der Schutzzaun vom Boden haben?

Aktualisiert: 7. Mai 2023

Die kurze Antwort finden Sie unter:


Die lange kommt hier:

Wenn man um eine Maschine oder Anlage einen Schutzzaun errichtet hat, will man natürlich sicher gehen, dass dieser wirklich das Eindringen von Personen verhindert. Und eigentlich ist die Sache ganz einfach. Die Norm gibt vor, dass der Bodenspalt nicht größer als 18 cm sein darf. Ist er größer als 18 cm gilt er als Ganzkörperzugang, d.h. die Norm geht bei einem größeren Bodenspalt davon aus, dass jemand unter dem Schutzzaun durchkriechen kann.

18 cm! Nach meiner Erfahrung, provoziert kein Detail der Normen so viele Diskussionen wie diese Zahl. Wer passt durch einen Spalt von 18 cm durch? Niemand. Und zwar mit extrem hoher Sicherheit, niemand.



Letztens sagte ein Kunde zu mir, wenn der Bodenschlitz 20 cm ist, passt da auch keiner durch. Und ich muss zugeben, das ist sehr wahrscheinlich richtig. Also kann ich den Bodenschlitz breiter machen? Ja, das könnte man, aber dann müsste man belegen, dass bei dem Kunden an den man das verkauft, keiner durch einen 20 cm – Schlitz passt, was ausgesprochen aufwändig und schwierig wäre – denn wie will man das nachweisen. Also doch lieber nach der Norm.

Und das gute an der Norm ist, wenn Sie die 18 cm einhalten und es sollte trotzdem – wie auch immer – jemand unter dem Zaun durchkrabbeln, sind Sie ganz klar aus der Verantwortung raus. Die Anwendung der Norm schützt Sie.

Und seien Sie da nicht zu knapp bei den 18 cm, denn die Füße sind im Allgemeinen höhenverstellbar. Sie müssen berücksichtigen, dass der Kunde auch die höchstmöglich einstellbare Höhe der Füße verwenden kann.


Gut, die 18 cm sind geklärt. Sie haben also einen Abstand von 17 cm vom Schutzzaun zum Boden. Der ganze Körper passt ganz sicher nicht unter dem Schutzzaun durch. Dann höre ich oft, dass dann der Abstand zur Gefahrenstelle mindestens 85 cm sein muss. Vorsicht: Das stimmt nicht. Das ist der Abstand der einzuhalten ist, wenn man mit dem Arm in Richtung der Gefahrenstelle angelt. Wenn es aber um den Bodenspalt geht, muss man auch davon ausgehen, dass jemand mit dem Bein nach etwas angelt. Wenn etwas unter den Zaun rollt, würde ich zuerst versuchen mit dem Fuß danach zu angeln bevor ich mich flach auf den wahrscheinlich dreckigen Boden legen würde und es mit dem Arm angeln würde.

Da das Bein durch einen Schlitz von 17 cm passen würde, muss ich von dem Abstand zur Gefahrenstelle ausgehen, der mit dem Bein erreichbar ist und das ist ein Abstand von bis zu 1,1m. Das gilt bis zu einem Bodenspalt von 8 cm.



Ich nehme dann gern auch den Zollstock mit und messe mal bis zur Gefahrenstelle. Und natürlich messe ich nicht bis zur Mitte der Gefahrenstelle, was beim Messen auf dem CAD doch ab und an versehentlich passiert, sondern bis zum Beginn der Gefahrenstelle – und 1,1 m sind da doch ganz schön viel.

Wenn die Gefahrenstelle keine 1,1m entfernt ist, müssen Sie den Schutzzaun und natürlich auch die Tür weiter runter ziehen. Nämlich so weit, dass laut Norm nur der Arm und nicht mehr das Bein unter dem Schutzzaun durchpasst.


Unter 8 cm Bodenspalt geht man davon aus, dass man die Gefahrenstelle nicht mehr mit dem Bein erreichen kann. Man muss den Arm nehmen und hier kommen jetzt die allgemein bekannten und an vielen Stellen richtigen 85 cm Abstand zur Gefahrenstelle ins Spiel. Wenn der Abstand des Schutzzaunes vom Boden zwischen 2 und 8 cm beträgt, muss der Abstand zur Gefahrenstelle mindestens 85 cm sein.




Wenn der Abstand zum Boden so klar mit 18 cm festgelegt ist, warum bieten dann Schutzzaunhersteller auch Zäune mit größerem Abstand zum Boden an? Naja, das Ganze würde ja keinen Spaß machen, wenn es keine Ausnahmen gäbe. Wenn ihre C-Norm einen größeren Abstand erlaubt, dürfen Sie den natürlich verwenden.

Eine besondere Aussage gibt es z.B. für IMS (Integrierte Fertigungssysteme), hier sind 20 cm Abstand des Schutzzaunes vom Boden erlaubt.

Die C-Norm für Verpackungsmaschinen ist da auch sehr großzügig.

Aber ich kenne keine C-Norm, die weniger als 18 cm Bodenspalt verlangt, um den Ganzkörperzugang zu verhindern oder in anderer Weise strenger als die B-Norm ist. Ich denke deshalb, dass man mit der B-Norm immer richtig liegt. Sollten Sie eine C-Norm haben oder kennen, die geringere Abstände vorschreibt, dann bitte unbedingt in die Kommentare schreiben, damit ich das nachlesen kann, denn ich will hier natürlich nichts falsches in die Welt setzen.


Ja und dann findet man im Internet auch die Angabe, von 34 cm bzw. 66,5 cm zur Gefahrenstelle bei 20 cm Bodenfreiheit. Hier auf der Website von böma. Auch auf der Website von Brühl-safety. Woher kommt das? Das haben sich die Hersteller ja nicht ausgedacht.

In der Norm gibt es Aussagen dazu, was zu tun ist, wenn ein Bodenschlitz von 18 cm oder kleiner nicht möglich ist, z.B. weil sich ein Fahrzeug über zu unebenen Boden bewegen muss. Die in diesem Zusammenhang angegebenen Abstände sind "keine Sicherheitsabstände", sondern Mindestanforderungen, die den Zugang behindern, aber nicht verhindern.

Ich lese das mal aus der Norm vor

"In einigen Fällen (z. B. bei beweglichen landwirtschaftlichen Maschinen, die für Bewegungen über unebenen Boden konstruiert sind) können die in dieser Internationalen Norm angegebenen Sicherheitsabstände nicht angewendet werden. In solchen Fällen sollten mindestens schützende Konstruktionen, die die Bewegung der unteren Gliedmaßen einschränken, benutzt werden. Für dieses Verfahren können die in diesem Anhang angegebenen Werte genommen werden.

ANMERKUNG Diese Abstände sind keine Sicherheitsabstände und zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen könnten erforderlich sein, um den Zugang einzuschränken."

In der zugehörigen Tabelle findet man dann die 34 cm und die 66,5 cm.

Diese Werte kann kein Maschinenbauer, der Maschinen für eine Werkhalle baut für sich in Anspruch nehmen.


Es bleibt also bei den Maßen, über die wir gesprochen haben.



Zu diesem Blogbeitrag gibt es auch ein Video.

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