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AutorenbildHeike Birn

Maschinenschrank mit Spezialschlüssel abschließen?

Aktualisiert: 16. Okt. 2022


Die kurze Antwort finden Sie unter:

Da diese oft nicht reicht, habe ich diesen Blogbeitrag geschrieben.


Als CE-Berater schreibe ich auch die Betriebsanleitung, d.h. ich mache Fotos von der Maschine und irgendwann kommt bei fast jedem Kunden meine Frage: "Könnten Sie mir diese Tür öffnen", denn die Tür ist mit einem Vierkant-Steckschlüssel abgeschlossen. Und da ich die Frage als CE-Berater stelle, kommt dann meist die Gegenfrage des Kunden zurück: "Reicht hier eigentlich ein Steckschlüssel oder müsste da ein Sicherheitsschalter hin?"



Kennen Sie das? Oft sind es die Türen vor den Antriebselementen auf der Rückseite der Maschine oder im unteren Bereich, bei denen man nicht sicher ist, ob man einen Sicherheitsschalter braucht. Viele meiner Kunden haben dann einfach mal sicherheitshalber einen eingebaut, fragen sich aber, ob das richtig und nötig ist.


Also lassen Sie uns einen Blick in die Normen werfen. Normen versuchen, die Fragen möglichst allgemeingültig zu klären. Dadurch entstehen manchmal Begriffe, die von der Umgangssprache abweichen.


So ist ein Steckschlüssel im Sinne der Norm ein Werkzeug, wie auch ein Schraubenschlüssel. Es ist im Sinne der Norm also egal, ob die Tür mit einem Steckschlüssel oder einem Schraubenzieher geöffnet werden muss. In unserer alltäglichen Wahrnehmung ist der Unterschied riesig und viele würden darin den Unterschied zwischen feststehender und beweglicher Schutzeinrichtung sehen. Eine Verkleidung (feststehende Schutzeinrichtung) entfernt man mit einem Schraubendreher, das ist klar. Aber der Steckschlüssel ist doch etwas ganz anderes oder?


Eine andere Unterscheidung, die wir aus der Umgangssprache nutzen würden, die aber hier nicht passt, ist die Unterscheidung zwischen feststehender und beweglicher Schutzeinrichtung. In der Umgangssprache wäre eine Tür – die ja mit einem Scharnier befestigt ist – eine bewegliche Schutzeinrichtung, weil man sie leicht bewegen und vor allem leicht wieder in die Ausgangslage zurückbringen kann. Auch hier geht die Norm nicht mit.


Eine Schutztür kann laut Norm sowohl als feststehende als auch als bewegliche Schutzeinrichtung gelten.


Als feststehende trennende Schutzeinrichtung gilt sie, wenn sie mit Werkzeug zu öffnen ist und dazu gehört auch der Spezialschlüssel. Eine feststehende Schutzeinrichtung darf aber nur verwendet werden, wenn man sie nur 1x pro Woche öffnen muss. Wenn man da genauer drüber nachdenkt, ist dies eine sehr sinnvolle Festlegung für die Entscheidung in der Konstruktion, ob man eine feststehende oder bewegliche Schutzeinrichtung verwendet. Dann muss diese Entscheidung auch später gelten. Also noch einmal: Eine Schutztür ist dann eine feststehende Schutzeinrichtung, wenn sie mit Werkzeug zu öffnen ist (dazu gehört auch unser Spezialschlüssel) und wenn sie nur 1x pro Woche geöffnet werden muss. Feststehende Schutzeinrichtungen brauchen keinen Sicherheitsschalter.


Muss man die Schutztür öfter öffnen, muss eine bewegliche trennende Schutzeinrichtung verwendet werden. D.h. unsere Schutztür muss nun eine bewegliche trennende Schutzeinrichtung sein. D.h. sie muss nicht mit einem Werkzeug zu öffnen sein (Sie kann aber mit Werkzeug zu öffnen sein). Aber und das ist an dieser Stelle wichtig, jede bewegliche Schutzeinrichtung ohne Ausnahme braucht einen Sicherheitsschalter.



Was tun sie nun mit diesem Wissen? Überlegen Sie, was genau hinter der Schutztür ist und schauen Sie in Ihren Wartungsplan. Sicher müssen die meisten Antriebselemente nicht häufiger als 1x pro Woche inspiziert werden. D.h. an diesen Stellen reicht der Spezialschlüssel und sie brauchen keinen Sicherheitsschalter. Aber schauen Sie genau hin. Oft ist hinter einer der Türen der Behälter für das Schmiermittel, manchmal der Leimbehälter u.ä., die befüllt werden müssen und dies evtl. öfter als einmal pro Woche. Wenn dies der Fall ist, muss ein Sicherheitsschalter an die Tür und die Tür gilt als bewegliche Schutzeinrichtung. Dann können Sie sich den Spezialschlüssel eigentlich sparen. Aber wenn sie wollen, kann der Riegel auch dran bleiben, vielleicht weil die Tür sonst bei ausgeschalteter Maschine immer halb offen steht.



Wenn Sie nun Ihren Chef davon überzeugen wollen, dass in Ihrer Firma etwas geändert werden muss, weil zusätzliche Sicherheitsschalter nötig sind oder könnte, weil einige Sicherheitsschalter eingespart werden könnten, kaufen Sie meine Normenrecherchen.


Wenn Sie die Normenrecherchen gekauft haben, können Sie mir auch eine Mail mit Ihrem ganz konkreten Problem schreiben, so dass ich prüfen kann, ob die Normenrecherche wirklich für Sie passt. Überzeugen Sie Ihren Chef und die Kollegen und schreiben Sie mir von Ihren Erfahrungen.


P.S.: Die C-Norm für spezielle Maschinen kann die Zeitspanne "1x pro Woche" anders setzen. Das ist z.B. für Verpackungsmaschinen der Fall, siehe

Auch das würde ich für Ihre Maschine prüfen, wenn Sie die Normenrecherche kaufen.


Diesen Blogbeitrag gibt es auch als Video.

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