Werden große Schutzzaunsysteme um große Anlagen gebaut, sind sich meist alle Beteiligten klar darüber, dass zwischen Schutzzaun und Anlage ein Sicherheitsabstand nötig ist. Meist ergibt sich dies schon dadurch, dass man innen am Zaun entlang laufen möchte.
Bei kleinen Maschinen, ist das anders. Da sehe ich manchmal einen Zaun direkt an der Maschine – das muss nicht falsch sein, denn die Maschine darf direkt hinter dem Zaun sein – nur die Gefahrenstelle darf es nicht.
Alle Öffnungen erfordern hinter der Öffnung einen Sicherheitsabstand zur Gefahrenstelle. Das gilt auch für die Maschen eines Gitterzaunes. Man muss nämlich berücksichtigen, dass man durch die Maschen des Zauns den vorderen Teil der Hand hindurchstecken könnte. Und wie wir alle wissen, geht die Norm da von sehr schmalen langen Händen aus. Damit man in diesem Fall nicht in eine Gefahrenstelle greifen kann, muss die Gefahrenstelle einen kleinen Sicherheitsabstand vom Zaun haben – und bei Schutzzäunen reichen da 20 cm zwischen Schutzzaun und Gefahrenstelle.
Aber auch kleinere Abstände sind möglich. Ich habe mal im Internet bei den Herstellern von Schutzzäunen geschaut und mir ein paar Maschenweiten herausgeschrieben, die im Handel erhältlich sind:
Bei allen Maschenweiten, die man hier sieht, reicht ein Abstand zur Gefahrenstelle von 20 cm. Bei einigen reichen sogar 12 cm.
Was sagt die Norm dazu?
Für Öffnungen in der Verschutzung gilt:
Sind die Öffnungen quadratisch, braucht man einen Sicherheitsabstand von 20 cm bis zur nächstgelegenen Gefahrenstelle, wenn die Öffnung nicht größer als 4 cm ist.
Hätten die Öffnungen höchstens 3 cm Seitenlänge würden sogar 12 cm Abstand zur nächstgelegenen Gefahrenstelle ausreichen.
Sind die Maschen des Gitterzauns schlitzförmig, muss der Schlitz 2 cm oder schmaler sein, damit nur ein Teil der Hand durchpasst. Dann muss der Abstand zur nächsten Gefahrenstelle mindestens 12 cm sein. Die Schlitze dürften laut Norm sogar 1 m lang sein, das spielt bei 2 cm Schlitzhöhe überhaupt keine Rolle.
Der Schlitz darf er sogar 3 cm hoch sein, wenn es ein kurzer Schlitz ist – genauer wenn er nicht länger als 6,5cm ist. Dann wirkt der Daumen als Begrenzung, d.h. man bekommt nicht die ganze Hand in den Schlitz. Und das ist entscheidend, denn wo die ganze Hand durchpasst, würde auch der Arm durchpassen. Allerdings muss dann der Abstand zur nächstgelegenen Gefahrenstelle etwas größer sein, nämlich mindestens 20 cm. Axelent hat bei dem 3 cm hohen Schlitz eine Schlitzlänge von 5 cm gewählt. Der Schlitz dürfte noch ein wenig länger sein, aber eben nicht länger als 6,5 cm.
Wegen der unterschiedlichen Sicherheitsabstände hat Axelent 2 Schlitzbreiten im Angebot und hat den gerade gezeigten Unterschied auch sehr schön auf seiner Website beschrieben.
Man sieht also mit 20 cm Abstand vom Gitterzaun zur Gefahrenstelle ist man auf der sicheren Seite. Wer Platz sparen muss, kann engere Maschen nehmen und damit den Abstand auf 12 cm verkürzen.
Die Normenrecherche dazu können Sie unter "Welchen Sicherheitsabstand erfordern Gitter-Schutzzäune?"
Diesen Blogbeitrag gibt es auch als Video.
Eng verwandt mit diesem Beitrag ist die Frage "Wie groß dürfen Öffnungen für die Artikelzuführung sein?"
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