Antwort:
Dies war früher erlaubt, ist es aber jetzt nicht mehr.
Die Farben des Leuchtmelders "sollten" folgende sein:
Rot: Notfall
Gelb: Anormal
Blau: zwingend
grün: normal
weiß: neutral
"Sollte" bedeutet, dass man einen guten Grund haben muss, um die Farben anders zu gestalten. Diesen Grund schreibt man am besten in der Risikobeurteilung. Ich nehme an, "Kundenwunsch" wird hier nicht als Grund reichen. Kulturelle Gegebenheiten im Betreiberland, die den Farben andere Bedeutung zumessen, wären evtl. ein möglicher Grund. Da die neue Normenlage noch nicht lange besteht, ist das aber nur eine Vermutung meinerseits.
Innerhalb der EU sollte es keinen Grund geben, die Farben anders zu wählen. Da aber auch viele Kunden aus nicht EU-Ländern das CE-Kennzeichen sehr schätzen, kann dort das Problem entstehen.
Wenn Sie meine Antwort für Ihre Risikobeurteilung verwenden wollen, dann kaufen Sie bitte die Normenrecherche und prüfen Sie sehr genau, ob der angegebene Fall wirklich auf Ihre Maschine zutrifft. Bei Zweifeln schreiben Sie mich bitte an, damit wir über Ihr konkretes Problem sprechen können.
Denken Sie auch daran, dass es C-Normen speziell für Ihre Maschine geben könnte, die Aussagen zum Thema enthalten. Meine Aussagen beziehen sich auf die B-Normen. Wenn Sie mir Ihre C-Norm zur Verfügung stellen, schlage ich in Ihrer C-Norm zum Thema nach.
Dürfen die Farben des Leuchtmelders nach Kundenwunsch gestaltet werden?
Hinweise:
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