Antwort:
Für die Format- und Produktumstellung an Verpackungsmaschinen sind besondere Angaben für das Heben von Lasten in der C-Norm zu finden. Das ist sehr hilfreich, da damit die Referenzmasse, die in der B-Norm nicht ganz klar ist, deutlicher wird.
Die C-Norm legt nahe, dass als Referenzmasse bei Verpackungsmaschinen 25 kg gilt.
Genauer ist folgendes festgelegt:
Das Auswechseln des Teiles darf keine ungünstige Körperhaltung notwendig machen und das Teil darf nicht mehr als 25 kg wiegen.
Wiegt das Auswechselteil mehr als 40 kg, muss der Hersteller geeignete mechanische Hebe- und Handhabungsvorrichtungen zur Verfügung stellen.
Wiegt das Auswechselteil zwischen 25 und 40 kg muss der Hersteller entweder geeignete mechanische Hebe- und Handhabungsvorrichtungen zur Verfügung stellen oder er muss das Auswechseln des Teiles durch 2 Personen vorsehen und dies klar in der Bedienungsanleitung angeben.
Der Begriff der "ungünstigen Körperhaltung" ist nicht genauer erklärt, hier kann die B-Norm helfen und das Einsetzen der 25 kg als Referenzmasse.
Die Norm für Abfüllanlagen lehnt sich klarer an die B-Norm an. Hier werden die 25 kg klar als Referenzmasse bezeichnet.
Wenn Sie meine Antwort für Ihre Risikobeurteilung verwenden wollen, dann kaufen Sie bitte die Normenrecherche und prüfen Sie sehr genau, ob der angegebene Fall wirklich auf Ihre Maschine zutrifft. Bei Zweifeln schreiben Sie mich bitte an, damit wir über Ihr konkretes Problem sprechen können.
Welche Lasten dürfen Arbeiter an Verpackungsmaschinen heben?
Hinweise:
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