Antwort:
Das hängt davon ab, ob der Ausfall der Beleuchtung zu gefährlichen Situationen führen kann.
Ja, wenn der Ausfall der Beleuchtung zu gefährlichen Situationen führen kann, muss die Beleuchtung redundant ausgeführt sein und eine davon muss an die USV angeschlossen werden. Das ist häufig bei Arbeitsplatzbeleuchtung der Fall.
Nein, wenn der Ausfall der Beleuchtung nicht zu gefährlichen Situationen führt.
Die Beleuchtung im Innern der Maschine, die für die Beobachtung des Produktionsprozesses oder für Wartungsarbeiten benötigt wird, muss im Allgemeinen nicht an die USV angeschlossen werden.
Wenn Sie meine Antwort für Ihre Risikobeurteilung verwenden wollen, dann kaufen Sie bitte die Normenrecherche, prüfen Sie diese und prüfen Sie auch sehr genau, ob der angegebene Fall wirklich auf Ihre Maschine zutrifft. Bei Zweifeln können Sie mich gern anschreiben.
Denken Sie auch daran, dass es C-Normen speziell für Ihre Maschine geben könnte, die Aussagen zum Thema enthalten. Meine Aussagen beziehen sich auf die B-Normen. Wenn Sie mir Ihre C-Norm zur Verfügung stellen, schlage ich in Ihrer C-Norm zum Thema nach.
Muss die Maschinenbeleuchtung an eine USV angeschlossen werden?
Hinweis:
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