Antwort:
Nach Not-Halt muss der Strom zu den Antriebselementen der Maschine ausgeschaltet sein.
Der Not-Halt muss einen Stopp der Kategorie 0 oder 1 ausführen (entsprechend Risikobeurteilung). Beim Stopp der Kategorie 0 wird der Strom zu den Antriebselementen sofort abgeschaltet. Beim Stopp der Kategorie 1 wird, nachdem die Bewegung zum Stillstand gekommen ist, ebenfalls der Strom zu den Antriebselementen abgeschaltet.
Aber es gibt eine Ausnahme:
Wenn es zur Vermeidung zusätzlicher Risiken notwendig ist, die Energiezufuhr zum Maschinenantrieb aufrecht zu erhalten, ist ausnahmsweise ein Stopp der Kategorie 2 erlaubt. Dieser muss aber überwacht werden. Wird ein Fehler erkannt, muss die Energiezufuhr, ohne eine Gefahr zu erzeugen, unterbrochen werden.
Begründen Sie diese Ausnahme ausführlich in Ihrer Risikobeurteilung, wenn Sie sie in Anspruch nehmen wollen.
Genaueres zu den Stopp-Kategorien 0 und 1 finden Sie mit Klick auf den Link.
Wenn Sie meine Antwort für Ihre Risikobeurteilung verwenden wollen, dann kaufen Sie bitte die Normenrecherche, prüfen Sie diese und prüfen Sie auch sehr genau, ob der angegebene Fall wirklich auf Ihre Maschine zutrifft. Bei Zweifeln können Sie mich gern anschreiben.
Muss nach Not-Halt der Strom der Maschine aus sein?
Hinweise:
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Lesen Sie die kostenlose Antwort zur Stopp-Kategorie 2 (ohne Normenrecherche) unter dem Foto.
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