Antwort:
Ja, der Wartungsschalter muss abschließbar sein oder anderweitig in trennender Stellung gesichert werden.
Der Wartungsschalter soll bei Wartungsarbeiten u.ä. Tätigkeiten gegen unerwarteten Anlauf sichern. Deshalb muss das Wiedereinschalten des Wartungsschalters als Fehlbedienung, die zu unerwartetem Anlauf führen kann, unmöglich sein.
Das selbe gilt natürlich für den Hauptschalter.
Wenn Sie meine Antwort für Ihre Risikobeurteilung verwenden wollen, dann kaufen Sie bitte die Normenrecherche, prüfen Sie diese und prüfen Sie auch sehr genau, ob der angegebene Fall wirklich auf Ihre Maschine zutrifft. Bei Zweifeln können Sie mich gern anschreiben.
Denken Sie auch daran, dass es C-Normen speziell für Ihre Maschine geben könnte, die Aussagen zum Thema enthalten. Meine Aussagen beziehen sich auf die B-Normen. Wenn Sie mir Ihre C-Norm zur Verfügung stellen, schlage ich in Ihrer C-Norm zum Thema nach.
Muss der Wartungsschalter abschließbar sein?
Hinweise:
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