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Restgefahren in der Risikobeurteilung

Bei meinen Kunden entsteht oft die Frage, "Was ist eine Restgefahr?" Ich finde dann nicht selten die Überzeugung, die Restgefahren wären die Gefahren, die der Konstrukteur übersehen hat. Das ist falsch.

Die Restgefahr ist die Gefahr, die übrig bleibt, obwohl alles getan wurde, um die Gefahr zu mindern.

In der Risikobeurteilung ist es die Gefahr, die nach Risikominderung bleibt.

Restgefahren in der Risikobeurteilung

Und wie sieht es mit der Schutzhaube aus?

Die Risikobeurteilung zeigt die Größe des Risikos auf. Daraus lässt sich ein Performance-Level bestimmen. Wird nun zum Schutz vor diesem Risiko eine Schutzhaube über die Gefahrenstelle gebaut, so muss der Sicherheitsschalter an der Schutzhaube und die Steuerung, über die der Sicherheitsschalter abgefragt wird, mindestens dieses Perfomance-Level aufweisen. Die Restgefahr ist dann zwar nicht 0, aber sie ist hinreichend gemindert. Und so schreibe ich es auch in die Risikobeurteilung. (Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist dann E1, d.h. fast unmöglich.)

Restgefahr bei Verschutzung

Warum nicht Restgefahr 0?

Ich rate zu E1, weil die Praxis zeigt, dass trotz aller Bemühungen der Hersteller, ein Umgehen der Schutzeinrichtungen zu verhindern, immer wieder Kunden angetroffen werden, bei denen die Schutzvorrichtung abgebaut und überbrückt ist.

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