CE-Beratung Dr. Birn
UG (haftungsbeschränkt)
"Da fehlt eine Verschutzung. Na dann sagen wir, es ist eine
unvollständige Maschine." - Nein
Eine Maschine ist nicht unvollständig, weil da was fehlt. Der Begriff "unvollständige Maschine" ist in der Maschinenrichtlinie definiert.
Eine unvollständige Maschine ist:
"eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann."
"Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne dieser Richtlinie zu bilden."
Der Begriff "unvollständige Maschine" darf nicht dazu verwendet werden, nicht zu Ende gedachte Konstruktionen zu verkaufen.
Fehlt die Schutzhaube, weil sie beim Einbau der Maschine in die endgültige Maschine stören würde und am Ende dort auch nicht nötig ist, handelt es sich wahrscheinlich wirklich um eine unvollständige Maschine.
Ansonsten ist die Entscheidung zwischen vollständiger und unvollständiger Maschine recht komplex. Einen Leitfaden von
Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann
finden Sie unter: